| Ich bin Handwerker
- Freiberufler - Inhaber einer kleinen Firma.
Was sollte eine kleine Website umfassen,
auf der ich meine Firma oder mich vorstelle?
Eine Website bietet wesentlich
mehr Möglichkeiten als eine gedruckte Broschüre. Im Internet
sind mit Hilfe von Skriptsprachen und Datenbanken interaktive Anwendungen
möglich. Ein Beispiel wäre die Buchung von (bestimmten) Hotelzimmern
oder die Bestellung von Waren, Karten oder das Übermitteln bzw.
gezielte Abfragen von Informationen (Stichwort Außendienst).
Andererseits übernimmt das Netz zunehmend die Funktion eines "Branchenbuchs".
Menschen, die einen Anwalt oder Handwerker einer bestimmten Richtung suchen,
suchen im Netz, Leute die besonders ausgefallene Produkte suchen (z.B. Instrumente)
suchen diese inzwischen als erstes im Netz.
Deshalb lohnt es sich für die genannten Gruppen mit einer (technisch einfachen)
im Netz präsent zu sein.
Umfang:
Zu jeder Website sollten die
folgenden Seiten gehören:
- Homepage (die erste Seite)
- "Wir" - Seite
- Leistungen (das können Produkte und/oder Dienstleistungen sein,
die angeboten werden)
- Referenzen
- Kontakt (mit Adresse, Telefonnummer und ev. Lageplan, gegebenenfalls
ein Formular)
- Impressum
Wir Seite:
Das Netz ist ein anonymes Medium, deshalb ist es vertrauensbildend,
wenn der Nutzer eine Seite findet, auf der sich der Anbieter der
Website vorstellt.
Besonders wichtig ist das natürlich für Freiberufler, Handwerker
und kleinere Dienstleistungsunternehmen. Die Qualität der Leistungen,
die diese Gruppen anbieten, hängen stark von den Persönlichkeiten,
ihren Ausbildungen und Erfahrungen ab. Das wissen die potentiellen
Kunden, deshalb suchen sie nach Angaben über die Personen.
Leistungen:
Sie haben einen Grund, warum Sie eine Website ins Netz
stellen wollen. Unter der "Leistungsrubrik" (die Bezeichnung
ist natürlich beliebig)
stehen die Beschreibungen
der Dienstleistungen oder der Produktgruppen, die Sie anbieten.
Kurz die Seiten, in denen steht, was Sie überhaupt mitteilen wollen.
Generell gilt übrigens, daß Webseiten nicht länger als 3-4 Bildschirmlängen
werden
sollten, da längere Seiten ungern gelesen werden (das ist natürlich ein
sehr ungenauer Wert, da die Länge einer Bildschirmseite und damit die
Seitenlänge
der dargestellten
Datei von der Auflösung abhängt. Allgemeiner gesagt kann eine Seite
nicht "übermäßig lang" werden, wenn sie nutzerfreundlich sein soll.)
Die Anzahl der Leistungsseiten hängt naturgemäß stark vom Einzelfall
ab.
Referenzen
Eine Auswertung der "Logfiles" der Webseiten, die ich betreue,
zeigt, daß die "Referenzseiten" zu den Seiten gehören, die, falls vorhanden,
am häufigsten angesprungen werden. Nicht alle können Referenzen vorweisen
(Freiberufler wie Ärzte und Rechtsanwälte schon aus rechtlichen Gründen
nicht), wenn Sie aber vorhanden sind werden sie auch besucht.
Impressum - Kontakt:
Eine Anbieterkennung ist gesetzlich vorgeschrieben,
sobald es sich um eine "geschäftsmäßige Homepage"
handelt. Dieser Begriff heißt nicht, daß die Homepage für
ein Gewerbe (gewerblich)
genutzt werden muß. Auch Vereinsseiten
können "geschäftsmäßig" sein.
Die Pflichtangaben müssen "leicht erkennbar,
unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein.
Es gibt ein Urteil, das ein "Impressum" vorschreibt, eine
Kontaktseite würde nicht reichen, aber auch ein Urteil, das sagt,
daß ein "Impressum"
ein Begriff aus dem Druckbereich und der Begriff nicht jedem Surfer
geläufig wäre, deshalb müssten die Angaben unter "Kontakt" stehen.
Es empfehlen sich also eine Kontakt- und auch eine Impressumsseite.
Beispiel:
Ein typisches Beispiel für eine kleine "Präsentationsseite" ist die
Seite von "Radsport Tietz" -> www.radsport-tietz.de.
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gestellte Fragen
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